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Bestimmungen für Einreise und Aufenthalt von Au pairs Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern, z.B. Brasilien, Peru, Kolumbien, Ukraine, Russland: Das Au pair muß vor der Einreise im Ausland ein Einreisevisum als Au-pair beantragen. Dazu benötigt es einen Au-pair-Vertrag von unserer Agentur
Au-Pairs aus EU-Staaten: Hier gibt es die Möglichkeit, dass die Gastfamilie das Au pair für ca. 2 Wochen zum gegenseitigen Kennenlernen zu sich einlädt. Für diese Probezeit ist keine Vermittlungsgebühr fällig! Nach Einreise des Aupairs müssen Sie:
Links zu Botschaften und Konsulaten weltweitMerkblätter und Visa-Anträge Ukraine, Rußland
Das Au-pair braucht zur zur Vorsprache in der Visastelle in Moskau einen Termin. Für diesen Termin muß es bei der Firma
Teleperformance Russia anrufen, Tel. (495) 789 64 82 oder (495) 974 88 38 (gebührenpflichtig; 230 Rubel / jede weitere Minute 115 Rubel).
Aus Kapazitätsgründen ist mit einer mehrwöchigen Vorlaufzeit bei der Terminvergabe zu rechnen | |||||||||||||||||||||||