Informationen für Gastfamilien
Unser Service
Geschäftsbedingungen
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Das Team
Partner
Selbstsucher
Presse
 
deutsch castellano polski русский язык русский язык

Bestimmungen für Einreise und Aufenthalt von Au pairs

Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern, z.B. Brasilien, Peru, Kolumbien, Ukraine, Russland:

Das Au pair muß vor der Einreise im Ausland ein Einreisevisum als Au-pair beantragen. Dazu benötigt es einen Au-pair-Vertrag von unserer Agentur

  • Mit dem Vertrag geht das Au pair zu einem deutschen Konsulat (Botschaft). Die Erteilung des Visums dauert normalerweise 6 bis 8 Wochen, da der Visumantrag per Post an die zuständige Ausländerbehörde und die Agentuer für Arbeit in Deutschland geht, die ihre Zustimmung geben müssen, und dann wieder per Post zurück zur Botschaft im Ausland.
  • Danach erhält das Au pair vom deutschen Konsulat einen Sichtvermerk (vorläuufiges Visum) in den Pass, mit dem es nach Deutschland einreisen können.
  • Um die Einreise des Au-pairs zu beschleunigen, kann man auch beim zuständigen Ausländeramt anrufen und schon vorab einen Fragebogen (Arbeitserlaubnisverfahren für Au-pair - Beschäftigte) ausfüllen und an die Behörden schicken.
  • Innerhalb von drei Tagen (nach Einreise) muss das Au pair bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet werden und bei einer entsprechenden Versicherung krankenversichert werden.
  • Das vorläufige Visum muss bei der zuständigen Ausländerbehörde auf ein Jahr verlängert werden. Dazu benötigt man die Meldebescheinigung und den Au pair-Vertrag. Um die Arbeitserlaubnis kümmert sich seit Januar 2005 die Ausländerbehörde (neues Ausländergesetz).
  • Manche Ausländerbehörden verlangen auch von der Familie eine Verdienstbescheinigung, sowie eine besondere Verpflichtungserklärung.

    Die Kosten für die Visa-Verlängerung bei der Ausländerbehörde trägt die Gastfamilie.


Au-Pairs aus EU-Staaten:

Hier gibt es die Möglichkeit, dass die Gastfamilie das Au pair für ca. 2 Wochen zum gegenseitigen Kennenlernen zu sich einlädt. Für diese Probezeit ist keine Vermittlungsgebühr fällig!

Nach Einreise des Aupairs müssen Sie:

  • das Aupair beim Einwohnermeldeamt anmelden und eine Krankenversicherung abschliessen,
  • bei der zuständigen Agentur für Arbeit die Arbeitserlaubnis beantragen (nur Rumänien und Bulgarien)


Links zu Botschaften und Konsulaten weltweit

Merkblätter und Visa-Anträge Ukraine, Rußland

Das Au-pair braucht zur zur Vorsprache in der Visastelle in Moskau einen Termin. Für diesen Termin muß es bei der Firma Teleperformance Russia anrufen, Tel. (495) 789 64 82 oder (495) 974 88 38 (gebührenpflichtig; 230 Rubel / jede weitere Minute 115 Rubel). Aus Kapazitätsgründen ist mit einer mehrwöchigen Vorlaufzeit bei der Terminvergabe zu rechnen

Antrag Visum Moskau
Information Visum Moskau russisch
Information Visum Moskau deutsch
Antrag Visum Ukraine
Information Visum Kiew ukrainisch/russisch
Information Visum Kiew deutsch

[Startseite]- [castellano]- [polski]- [Infos für Gastfamilien]- [Service]
[Geschäftsbedingungen]- [Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen]
[Infos der Bundesagentur für Arbeit]- [Unsere Partner]- [Kontakt]
[Service für Selbstsucher]- [Au-pairs aus der Ukraine]- [Impressum]

web-design: © netzhund 2007