Einreise, Visum des Au-pair, Links zu Botschaften
Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern, z.B. Brasilien, Peru, Kolumbien, Ukraine, Russland:
Das Au pair muß vor der Einreise im Ausland ein Einreisevisum als Au-pair beantragen. Dazu
benötigt es einen Au-pair-Vertrag von meiner Agentur
- Mit dem Vertrag geht das Au pair zu einem deutschen Konsulat (Botschaft). Die Erteilung des Visums dauert
seit Juli 2013 nur noch etwa 3 Wochen, da der Visumantrag meist direkt an die zuständige Agentuer für
Arbeit geht, die ihre Zustimmung geben muss.
- Danach erhält das Au pair vom deutschen Konsulat einen Sichtvermerk (vorläufiges Visum) in den Pass, mit dem es nach
Deutschland einreisen können.
- Um die Einreise des Au-pairs zu beschleunigen, kann man schon
vorab einen Fragebogen (Arbeitserlaubnisverfahren für Au-pair - Beschäftigte) ausfüllen und an die Behörden schicken.
Hierbei helfe ich Ihnen.
- Innerhalb von drei Tagen (nach Einreise) muss das Au pair bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet werden und
bei einer entsprechenden Versicherung krankenversichert werden.
- Das vorläufige Visum muss bei der zuständigen Ausländerbehörde auf ein Jahr verlängert werden. Dazu benötigt man
die Meldebescheinigung und den Au pair-Vertrag sowie noch einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis Ihres Au-pair
- Manche Ausländerbehörden verlangen auch von der Familie eine Verdienstbescheinigung, sowie eine besondere
Verpflichtungserklärung.
Au-Pairs aus EU-Staaten:
Hier gibt es die Möglichkeit, dass die Gastfamilie das Au pair für ca. 2 Wochen zum gegenseitigen
Kennenlernen zu sich einlädt. Für diese Probezeit ist keine Vermittlungsgebühr fällig!
Nach Einreise des Aupairs müssen Sie:
- das Aupair beim Einwohnermeldeamt anmelden und eine Krankenversicherung abschliessen,
- bei der zuständigen Agentur für Arbeit die Arbeitserlaubnis beantragen (nur Kroatien)
Links zu Botschaften und Konsulaten weltweit
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